Wenn etwas ist, was nicht sein darf…

Zu der besonderen Problematik des Themas der sexuellen Gewalt an Kindern gehört, dass wir als Erwachsene und Fachkräfte immer noch große Probleme haben, wenn wir persönlich oder beruflich mit einem Verdacht konfrontiert werden. „Ich kann es mir einfach nicht vorstellen“ oder „Das ist doch so ein netter Mensch“ sind Äußerungen von Hilfesuchenden, die wir fast täglich hören.
In der Tat liegt diese Form der Gewalt außerhalb unserer Alltagserfahrung und häufig auch außerhalb unseres Vorstellungsvermögens.

Wenn etwas ist, was nicht sein darf, haben wir gelernt, es zu verdrängen und in der Folge haben wir keine Handlungskonzepte zur Verfügung, um mit dem Problem umzugehen. Zu häufig wird immer noch geschwiegen, zu viele schauen immer noch weg, ignorieren oder reagieren mit Angst und Unsicherheit, wenn sie einen Verdacht haben. Wir wollen dazu beitragen, dass Sie Mut finden, sich Hilfe zu holen, damit Sie Unterstützung finden und das Kind in seiner Not nicht alleine bleibt.

Jeder Verdacht hinsichtlich sexueller Gewalt ist immer zuerst das Problem der Person, die den Verdacht hat und nicht das Problem der betroffenen Kinder. Der Helfer sollte den eigenen Schock nicht auf die Kinder übertragen, sondern sich die eigene Krise, Gefühle und Haltungen bewusstmachen, damit er die Sprachlosigkeit überwindet und nicht Gefahr läuft, blind zu agieren. Wir brauchen Ruhe und Zeit für eine innere Bereitschaft, die Realität eines möglichen sexuellen Missbrauchs zu akzeptieren. Gleichzeitig ist jedoch auch darauf zu achten, dass wir nichts verschleppen oder verleugnen. Es gilt, systematisch Fakten zusammenzutragen, um die Gefährdung einzugrenzen.

Hilfe holen

Die Suche nach ersten Gesprächspartnern im eigenen Umfeld oder auch in den verschiedenen Fachinstitutionen ist von zentraler Bedeutung, um über Zweifel, Ängste und Unsicherheiten sprechen zu können. Wenn der Mut noch fehlt, sich persönlich zu äußern, hilft häufig eine anonyme Beratung per Telefon, um die Thematik für sich selbst und die weiteren Schritte zu klären. Für alle Beteiligten ist es wichtig, mit Ruhe und Vorsicht zu reagieren. Ein verwirrtes Eingreifen oder eine sofortige Anzeige bei der Polizei ohne Einverständnis und sicheren Schutz des Opfers kann ein erneutes Schweigen zur Folge haben und eine spätere rechtliche Intervention unmöglich machen.

Ein frühes Zugehen auf die EItern mit dem Ziel einer Verdachtsabklärung bei innerfamiliärem Missbrauch ist nicht anzuraten, da das Kind Gefahr läuft, noch massiveren Druck in Richtung seiner Verschwiegenheit zu erfahren. Nicht die Androhung von gerichtlichen und strafrechtlichen Maßnahmen hilft EItern und Kindern, sondern Angebote einer vertrauensvollen und tragfähigen Beziehung. Die klärende Arbeit am Konflikt unterstützt die Motivation zur Veränderung der Gefährdung des Kindeswohls.

Kinder haben in einer Not- und Konfliktlage ein Recht auf Beratung (§ 8 Kinder- und Jugendhilfegesetz), auch ohne Wissen der Eltern, wenn durch eine Mitteilung an diese der Beratungszweck vereitelt wird. Die/der HelferIn muss jedoch berücksichtigen, dass das Kind von dem Gespräch zu Hause erzählen kann.

Kinder, die sexuelle Gewalt erleben, suchen nach Verbündeten, nach Menschen, denen sie vertrauen, die ihnen glauben und sie respektieren. Sie testen, ob diese offen und in der Lage sind, über die Problematik zu sprechen und diese auszuhalten. Möglicherweise gilt es auch, andere Personen zu finden, zu denen das Kind eine vertrautere Beziehung hat, von denen es Beistand und Unterstützung erwarten kann. Gerade für diese Kinder ist die Suche nach Unterstützung innerhalb und außerhalb der Familie von besonderer Bedeutung.

Vertrauen aufbauen

Wenn Sie die vom Kind ausgewählte Person sind, ist es wichtig, Kontakt zu halten, Vertrauen aufzubauen und Bereitschaft zum Gespräch und zur Unterstützung zu zeigen. Bei einem vagen Verdacht müssen wir an den Auffälligkeiten und Symptomen des Kindes anknüpfen und mit ihm mögliche Lösungen dieser Probleme besprechen und es begleiten. In jedem Fall sollten suggestive Fragen und wertende Haltungen gegenüber dem Kind und seinem Umfeld vermieden werden. Von zentraler Bedeutung ist auch, sich nicht allein auf das Problem eines Verdachts von sexueller Gewalt zu fixieren, sondern Offenheit für jede Form von kindlichen und jugendlichen Konflikten zu zeigen und angemessene Hilfe zu organisieren.

Wenn Sie trotz Ihrer Bemühungen keine spürbaren Veränderungen in der Symptomatik des Kindes sehen und/oder die Auffälligkeiten sich verstärken, ist es auch in Abstimmung mit dem Kind möglich, für sich selbst als Hilfe eine/n außenstehende BeraterIn hinzuziehen. Sie oder er berät zunächst in Gegenwart des Kindes die Vertrauensperson mit ihren Sorgen, damit dem Kind die Möglichkeit erhalten bleibt, selbst zu entscheiden, ob es sich äußern will oder nicht. Das Geheimnis ist nicht nur ein Schutz für den Täter, sondern es kann auch ein Schutz für das Opfer sein, wenn es das Gefühl hat, dass das Umfeld nicht ausreichend stabil ist.

Grundsätzlich müssen wir beachten, dass es keine spezifischen Symptome gibt, die eine unmittelbare Schlussfolgerung auf die Realität von sexueller Gewalt zulassen. Exakte medizinische Diagnosen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Im Einzelfall wäre kritisch zu prüfen, ob die emotionale Belastung durch eine ärztliche Untersuchung für das Kind in einem vertretbaren Verhältnis zum Erkenntniswert steht. Keinesfalls sollte gegen den Willen des Kindes eine ärztliche Untersuchung erzwungen werden.

Im Umgang mit dem Problem müssen wir zwischen dem vagen Verdacht eines Dritten und den Aussagen eines betroffenen Kindes unterscheiden. Zu den Besonderheiten dieses Themas gehört, dass es keine hundertprozentige Sicherheit gibt und trotzdem gehandelt werden muss, um das Risiko einer Schädigung des Kindes so gering wie möglich zu halten.

Gespräche mit dem Kind

Vor dem Gespräch mit dem Kind sollten die Fakten und Informationen gesammelt sein und Verlauf wie auch Ziel des Gesprächs reflektiert werden. Der Prozess sollte von Anfang an dokumentiert werden. Hier gilt es zunächst, Erlebniswirklichkeit und Interesse des Kindes zu überprüfen.

Folgende Punkte sollten dabei im Gespräch mit dem Kind oder Jugendlichen beachtet werden:

  • Kinder denken sich in aller Regel sexuelle Übergriffe nicht aus
  • Sie brauchen die ausdrückliche Erlaubnis zu reden
  • Ihnen ist in jedem Fall Glauben zu schenken
  • Kinder haben Scham- und Schuldgefühle und wissen nicht, dass allein die/der TäterIn die Verantwortung trägt

Von ausschlaggebender Bedeutung ist weiterhin:

  • sich als kompetenter und starker Gesprächspartner zu zeigen
  • die strukturelle Ähnlichkeit mit der Missbrauchssituation zu vermeiden
  • Signale von Achtung und Interesse zu vermitteln
  • Sorge um das Kind zu benennen und Antworten abzuwarten
  • keinen Druck auszuüben und Verständnis für mögliches Schweigen zu zeigen
  • Folgen von schlechten und guten Geheimnissen anzusprechen
  • Kenntnisse über das Doppelgesicht und Strategien von Tätern zu erwähnen
  • ambivalente Gefühle des Kindes zum Täter zu akzeptieren
  • Ängste, Misstrauen, Unglauben und Bedrohungen zu thematisieren
  • keine Vorwürfe wegen des bisherigen Schweigens zu machen
  • Wertungen, Interpretationen und Kommentare zu vermeiden
  • keine vorzeitigen Versprechungen zu machen, die falsche Hoffnungen machen können
  • sich selber nicht in Geheimniszwang bringen zu lassen
  • gemeinsam mit dem Kind die nächsten Schritte zu überlegen
  • die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes einzubeziehen
  • Verantwortung für den weiteren Verlauf zu übernehmen
  • Sorge um den Schutz vor weiterer Gewalt und Missbrauch zu tragen
  • sicherzustellen, dass der Missbrauch beendet wird
  • Kontakt zum Umfeld des Kindes aufzunehmen und seine Interessen mit zu vertreten
  • gegebenenfalls weitergehende Hilfe zu organisieren
  • das Kind zu einer Beratungsstelle bzw. Jugendamt zu begleiten
  • möglicherweise zur Polizei und zum Vormundschaftsgericht mitzugehen.

Wenn sich der Verdacht des Missbrauchs erhärtet, sollte in jedem Fall eine Beratungsstelle und/oder das zuständige Jugendamt hinzugezogen werden. Während der Kontaktaufnahme zu einer Fachinstitution ist es wichtig, Kind und Familie zu begleiten und auch darüber hinaus den Kontakt zu halten. Delegationen und Überweisungen an Dritte laufen oft ins Leere. Wichtig für Vertrauenspersonen ist, bei der Suche nach Unterstützung nicht aufzugeben, sondern einen geeigneten Ort zu finden, wo sich die Betroffenen angenommen fühlen und kompetente Hilfe erhalten. Gemeinsam mit den Fachkräften ist abzuwägen, welche weiteren Schritte zum Schutz der Kinder und zur weiteren Klärung notwendig sind.

Strafverfahren

Eine polizeiliche Anzeige allein schützt die Kinder nicht. Sie bedürfen sicherer Orte und Schutz vor weiterer Beeinflussung und Bedrohung durch die Täter sowie der fachlichen Begleitung, um den Anforderungen eines möglichen Strafprozesses als Opferzeuge standzuhalten. Ein Strafverfahren kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Opfer bereit sind, Täter und Taten zu benennen. Hier müssen die Kinder Unterstützung und Begleitung finden, um ihre Angst zu überwinden und Mut zu fassen, sich gegen die Täter und ihr Umfeld zur Wehr zu setzen. Eine polizeiliche Anzeige kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn die Opfer es selbst wünschen und die Kraft haben, das Strafverfahren durchzustehen.

Kinder und Familien brauchen fachkundige Beratung und wirksame Hilfe, um die aktuelle Krise, in die sie durch die Offenbarung von sexueller Gewalt geraten sind, zu bewältigen. Dabei darf der Täter nicht außer Acht gelassen werden, solange er sich im Umfeld des Kindes befindet. Im günstigsten Fall nimmt auch er Therapie und Beratung in Anspruch.

Die Komplexität des Themas erfordert oft vielfältige Hilfe. Es ist darauf zu achten, dass eine interdisziplinäre und eng koordinierte Zusammenarbeit der beteiligten Helfer gewährleistet wird. Nach § 34 Strafgesetzbuch (Rechtfertigender Notstand) können auch Anforderungen des Datenschutzes – wie die Schweigepflicht nach § 203 StGB – außer Kraft gesetzt werden, wenn damit die Gefahr für das Kind abgewendet werden kann. Der Erfolg jeder Kinderschutzarbeit ist abhängig von einer schnellen und unbürokratischen Verständigung der beteiligten Institutionen und Personen. Im Zentrum steht das Kind, für das gemeinsam ein individueller Lösungsweg gesucht und gefunden werden muss.